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erhöhen die Rendite
durch Sonderausgabenabzug
garantierte Leistung bis zum Tod
bis zu max. 30% des Sparkapitals
Schutz vor fremdem Zugriff
z.B. klassisch, fondsgebunden, ETF, etc.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.
So funktioniert's: Sie zahlen einen bestimmten Teil Ihres Einkommens in einen Riester-Vertrag ein.
Gleichzeitig erhalten Sie staatliche Zulagen und attraktive Steuervorteile.
Insbesondere Alleinerziehende oder Eltern mit Kindern profitieren deutlich von den staatlichen Zulagen.
Aber auch Singles und Besserverdiener haben Vorteile.
Beiträge zur Riester-Rente können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die entsprechenden Angaben werden in der Anlage "AV" geltend gemacht und eben nicht unter "Sonderausgaben".
Die Riester-Rente bietet immer 100%ige Sicherheit.
Die eingezahlten Sparbeiträge sind garantiert. Es besteht keinerlei Verlustrisiko.
Gleiches gilt für die staatlichen Zulagen.
Jeder Erwachsene erhält vom Staat eine jährliche Zulage von 175€.
Für jedes Kind, welches vor dem Jahr 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine jährliche Zulage von 185€.
Für jüngere Kinder zahlt der Staat eine jährliche Zulage von 300€.
Alleinstehende können Sparbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100.- Euro jährlich als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.
Bei Verheirateten beträgt der Höchstbetrag sogar 4.200€ jährlich.
Insolvenz:
Der Bundesgerichtshof hat am 16.11.2017 entschieden, das angespartes Guthaben innerhalb eines Riester-Vertrages grundsätzlich nicht pfändbar ist.
Hierfür muss jedoch die erbrachte Altersvorsorge tatsächlich auch gefördert werden. Es muss also demnach zumindest ein ordnungsgemäßer Antrag auf Förderung gestellt worden sein. Gleichzeitig muss die Förderfähigkeit der Sparbeiträge vorliegen.
Hartz IV:
Sofern Sie Hartz IV beantragen spielt das Riester-Guthaben keine Rolle. Dies ist in §12 Abs. 2 Nr. 2 des SGB II so festgelegt. Jedoch gilt dies nur dann, wenn eine jährliche Sparleistung von 2.100€ nicht überschritten wird.
Junge Menschen, die das 25. Lebensjahr bei Vertragsabschuss noch nicht überschritten haben, erhalten im ersten Vertragsjahr einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200€.
Die reguläre Zulage von 175€ kommt noch obendrauf.
Riester-Guthaben kann eingesetzt werden um ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen.
Hierfür müssen Sie Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein und diese selbst bewohnen. Zudem muss sich Ihre Immobilie innerhalb der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
Bei Ablauf Ihrer Riester-Rente können Sie sich maximal 30% des angesparten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Der verbleibende Restbetrag wird in Form einer lebenslangen, monatlichen Rentenzahlung ausgezahlt.